Mildenberger, Anna Petra (2022). Die Massnahmen der Stadt Bern auf die Pestbedrohung im Jahre 1770. (Thesis). Universität Bern, Bern
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Abstract
Europa und seine Gesundheitspolitik wurden im Mittelalter und der frühen Neuzeit stark durch die Pest geprägt. So wundert es nicht, dass bei Bekanntwerden eines Ausbruches der Seuche diverse Massnahmen eingeführt wurden, um die Krankheit in den Griff zu bekommen. Die getroffenen Anordnungen waren unmittelbar an die jeweiligen Kenntnisse über Krankheitsentstehung und -ausbreitung gebunden. Im Untersuchungszeitraum dieser Arbeit von 1770 – 1773 grassierte die Pest im östlichen Europa bis nach Moskau, wo sie sich aufgrund von Verleugnung und fehlenden Massnahmen stark ausbreiten konnte. Die Seuche erreichte das Berner Staatsgebiet in dieser Zeit nie, jedoch ergriff der Sanitätsrat um Albrecht von Haller Präventionsmassnahmen, um dies auch weiterhin zu verhindern. Diese wurden mittels eines Pestmandats ausgearbeitet und in sämtlichen Staatsgebieten der Bevölkerung mitgeteilt. Da die unmittelbare Bedrohung im Landesinneren ausblieb, war das wichtigste Instrument des Rates die Kontrolle von Handel und Fernreisen. So wurden einerseits Verbote für «giftfähige» Waren ausgesprochen, welchen ein besonders hohes Übertragungsrisiko nachgesagt wurde, andererseits wurde der Handel aus den stark befallenen Gebieten ganz untersagt, beziehungsweise einer Quarantänepflicht unterstellt. Juden und «anderes Gesindel» wie Bettler und Heimatlose wurden benachteiligt, sie wurden an der Einreise gehindert. Das Pestmandat wurde zur allgemeinen Bekanntheit an den üblichen Stellen, also an Grenzübergängen und Hauptstrassen an Säulen aufgehängt und der Bevölkerung verlesen, damit möglichst jeder davon erfuhr. Um Herkunft, abgehaltene Quarantäne und sonstige, wichtige Merkmale von Personen und Waren auch kontrollieren zu können, wurden Gesundheitspässe etabliert. Diese waren bereits aus vergangenen Epidemien bekannt und durften allein von Amtsleuten ausgestellt werden. All diese Einreisebeschränkungen wurden von den extra dafür postierten Sanitätswachen kontrolliert und durchgesetzt, dessen Einsatz und ständiges Reevaluieren im Untersuchungszeitraum, neben der fortlaufenden Korrespondenz mit befreundeten Städten, die Hauptaufgabe des Sanitätsrates in der damaligen Pestepidemie war. Im Vergleich zur vorherigen Pestbedrohung 1739, welche ebenfalls das eidgenössische Gebiet verschonte, blieb vieles im Mandat gleich. Einzig die Möglichkeit einer Quarantäne zur Einreise nach Aufenthalt in den gefährdeten Gebieten wurde 1770 neu ermöglicht. Der Gruppe der «giftfähigen» Waren wurde eine grössere Gefahr zugesprochen und insbesondere den damit handelnden Juden wurde die Einreise verboten. Schliesslich wurde im Gegensatz zu 1739 die geografische Einreise in die Eigenossenschaft noch nicht eingeschränkt, da dies noch nicht als notwendig erachtet wurde. Zum Schluss ist wichtig zu erwähnen, dass strengere Massnahmen und Einschränkungen im Alltag der Eigenossen bestimmt ergriffen worden wären, wäre die Pest näher an die Landesgrenzen gerückt und somit eine noch grössere Bedrohung dargestellt hätte.
Item Type: | Thesis |
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Dissertation Type: | Single |
Date of Defense: | 6 July 2022 |
Subjects: | 600 Technology > 610 Medicine & health |
Institute / Center: | 04 Faculty of Medicine > Pre-clinic Human Medicine > Institute for the History of Medicine |
Depositing User: | Sarah Stalder |
Date Deposited: | 20 Mar 2023 20:21 |
Last Modified: | 06 Jul 2023 22:25 |
URI: | https://boristheses.unibe.ch/id/eprint/4180 |
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